Aktuelles
Steuerberatung in München und Ingolstadt
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Eilmeldung
Bilanzen für Kleinstunternehmen künftig einfacher Die EU verabschiedete am 21. Februar die sogenannte Micro-Richtlinie. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Alle kleineren ( die Grenzen sind im Moment durchaus noch großzügig angedacht) GmbH s oder GmbH und co. KG s haben also gute Aussichten, dass Sie künftig einen einfacheren Jahresabschluss erstellen dürfen und diesen auch nicht mehr veröffentlichen müssen. Noch ist die Regelung nicht in nationales Recht umgewandelt - aber es wird kommen. Unter die Regelung sollen Firmen fallen, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hättens Sie s gewusst?
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte sind mit 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzbar.
Was ist , wenn Sie über Mittag heimfahren?
Auch dann ist nur eine Fahrt pro Tag absetzbar
Was ist , wenn Sie mit dem Auto zum Bahnhof und dann weiter mit dem Zug zur Arbeit fahren?
Dann dürfen Sie die Fahrten mit dem Auto zum Bahnhof und zusätzlich das Zugticket absetzen.
Was ist bei einer Fahrgemeinschaft ?
Die Regelung ist eine Pauschalierung - ein Einzelnachweis muss nicht geführt werden. Die Fahrten sind, auch wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden, pro Arbeitnehmer mit 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzbar. Bei Fahrgemeinschaften gibt es allerdings eine Obergrenze - sie beträgt Euro 4.500.-- , mehr werden nicht anerkannt.
Herzlich Cornelia Kisslinger-Popp
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Steuerkanzlei Kisslinger-Popp......entscheiden Sie sich für Erfolg!
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