BFH: Keine Korrekturen nach Verjährung
18.01.2012 | Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige aufgrund einer Steuerfestsetzung zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).